Mit Wirkung zum 16. März 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Tanos aufgrund einer nicht erneuerten EU-Genehmigung für den Wirkstoff Famoxadon widerrufen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurde gemäß der Regelungen im Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1379 für das Fungizid Tanos eine Abverkaufsfrist bis zum 16. September 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 16. September 2023 festgelegt. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.