Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, ist von dem auf die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1498 zurückgehenden Widerruf auch das zur Bekämpfung von pilzlicher Lagerfäule an Kernobst eingesetzte Fungizid Cercobin FL (Zulassungsnummer: 033496-00) betroffen. Da für Cercobin FL ohnehin die Zulassung in Deutschland durch Zeitablauf am 31. Oktober 2020 endete, war hierfür kein gesonderter Widerruf notwendig. Das BVL hat für Cercobin FL eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2021 sowie eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 19. Oktober 2021 festgelegt.