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Die Anwendung von Floramite 240 SC ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ab dem 1. Juli 2022 für genießbare Kulturen nicht mehr zulässig.

Wie QS unter Brufung auf das BVL mitteilt, liegt der Teilwiderruf in einer Regelung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 begründet, welche besagt, dass Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bifenazat nur noch für den Einsatz in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.
Die Anwendungen von Floramite 240 SC im Zierpflanzenbau bleiben von der Entscheidung unberührt.