Am 9. Dezember 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) für bestimmte Anwendungen widerrufen. Betroffen von dem Teilwiderruf und damit ab sofort nicht mehr zulässig sind die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002).
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, bleiben andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf für SpinTor resultiert daraus, dass die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Spinosad gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 überprüft und im Zuge der Verordnung (EU) 2022/1406 für einige Kulturen abgesenkt wurden. Da die RHG bedingt durch die Absenkung nicht sicher eingehalten werden können, wurden die o.g. Anwendungen widerrufen.