Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Captan wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2186 vom 3. September 2024 erneuert und gilt seit dem 1. November 2024. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 27. März 2025 Anpassungen für Anwendungen im Freiland vorgenommen und Änderungsbescheide erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgaben ab sofort für die Anwendung aller Captan-haltigen Pflanzenschutzmittel verbindlich sind.
Zum 27. März 2025 hat das BVL die Zulassung für die Anwendung an Erdbeeren (Zul.-Nr.: 005177-00/05-001) widerrufen, wodurch diese nicht mehr zulässig ist. Von dem Teilwiderruf ist auch die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) betroffen.
Betroffene Pflanzenschutzmittel:
- Malvin WG (005177-00)
- Orthocid (005177-60)
- CAPTION 80 WG (008355-00)
- Merplus (008656-00)
- Merpan 80 WDG (024519-00)
Ab sofort gelten folgende Restriktionen in verschiedenen Kombinationen in den Anwendungsgebieten im Freiland:
- Reduzierung der Anzahl der Anwendungen
- Reduzierung des maximalen Wasseraufwands
- Reduzierung des Mittelaufwands
- Ausnehmen der Blüte aus dem Behandlungszeitraum und Vergabe der NB6611 zum Schutz der Biene: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
- Vergabe der NT204: Zum Schutz von wildlebenden Säugern ist die Ausbringung des Mittels mit einem Sprühgerät mit Axialgebläse ohne Gebläseaufsatz verboten.