Am 27. September 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00, Wirkstoff Eisen-III-phosphat) für mehrere berufliche Anwendungen widerrufen.
Wie QS in Bezug auf das BVL mitteilt, gilt die Zulassung für folgende Anwendungsnummer/Schadorganismus/Kultur:
025956-00/00-007, 025956-00/00-008 / Nacktschnecken / Gemüsekulturen
025956-00/00-009, 025956-00/00-010 / Nacktschnecken / Zierpflanzen
025956-00/00-011,025956-00/00-012 / Nacktschnecken / Obstkulturen
025956-00/00-013 / Nacktschnecken / Ackerbaukulturen
Sämtliche weiteren Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Zusätzlich gilt der Teilwiderruf auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterung Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60).