Am 27. September 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00, Wirkstoff Eisen-III-phosphat) für mehrere berufliche Anwendungen widerrufen.

24-10-17-teilwiderruf-zulassung-bvl

Image: QS Qualität und Sicherheit GmbH

Wie QS in Bezug auf das BVL mitteilt, gilt die Zulassung für folgende Anwendungsnummer/Schadorganismus/Kultur:

 025956-00/00-007, 025956-00/00-008 / Nacktschnecken / Gemüsekulturen

025956-00/00-009, 025956-00/00-010 / Nacktschnecken / Zierpflanzen

025956-00/00-011,025956-00/00-012 / Nacktschnecken / Obstkulturen

025956-00/00-013 / Nacktschnecken / Ackerbaukulturen

Sämtliche weiteren Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Zusätzlich gilt der Teilwiderruf auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterung Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60).