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In einer am 23. Mai 2023 veröffentlichten Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Pflanzenschutzmittel Lambada und Pendulum die Genehmigungen für den Parallelhandel widerrufen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, besitzen beide Widerrufe nur Gültigkeit für die betreffenden Mittel mit den angegebenen GP-Nummern:

Lambada (GP-Nr.: 024675-00/115, Widerruf zum 20. Dezember 2022)
Pendulum (GP-Nr. 005958-00/043, Widerruf zum 12. Mai 2023)

Bedingt durch den Widerruf sind beide Pflanzenschutzmittel mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr zur Anwendung kommen. Nach Angaben des BVL wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.