Am 27. März 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel ATC Lamdba (GP-Nr. 024675-00/114) widerrufen.

Pflanzenschutz

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Image: Kara/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, gilt der Widerruf nur für das Pflanzenschutzmittel mit den angegebenen GP-Nummern.

ATC Lambda sei hierdurch nicht mehr verkehrsfähig und dürfe auch nicht mehr zur Anwendung kommen. Das BVL habe für den Widerruf eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.