Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, wurde das Ruhen der Zulassung mit Bescheid vom 1. April 2021 wieder aufgehoben. Damit darf Argos, das eine Zulassung als Wachstumsregler für die Anwendung als Keimhemmer an Kartoffeln durch Heiß- oder Kaltvernebelung besitzt, wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.