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Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Apron XL und Maxim XL, die den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten, erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, darf das Fungizid Apron XL im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 bei den nachfolgenden Kulturen zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten und/oder falschem Mehltau zum Einsatz gebracht werden:
  • gegen Auflaufkrankheiten (Pythium spp.) in Buschbohne (Saatgutbehandlung),
  • gegen Auflaufkrankheiten und falschen Mehltau (Frühbefall) in Radieschen, Feldsalat, Spinat (Saatgutbehandlung) sowie
  • gegen falschen Mehltau (Frühbefall) in Rucola-Arten und frischen Kräutern (Saatgutbehandlung).
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Maxim XL – ebenfalls im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 – gegen Auslaufkrankheiten und/oder falschem Mehltau bei den folgenden Kulturen eingesetzt werden:
  • gegen Auflaufkrankheiten und falscher Mehltau (Frühbefall) in frischen Kräutern (außer Salvia officinalis spec.) und Rucola-Arten (Saatgutbehandlung).
Das BVL hat mit Wirkung zum 1. Juni 2021 ein Ruhen der Zulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel angeordnet, die den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten. Von dieser Entscheidung sind auch Anwendungen im Freiland von Maxim XL betroffen, so QS abschließend.