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Das Insektizid darf zur Bekämpfung von Thrips spp. beim Gewächshaus-Anbau von Tomaten, Paprika, Gurken und Auberginen eingesetzt werden.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Verimark für den Zeitraum vom 12. August bis 9. Dezember 2022.