Zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2022 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin angewendet werden.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wird das Insektizid zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau (Freiland) verwendet.