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Zwischen dem 1. Februar und 31. Mai 2022 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin angewendet werden.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wird das Insektizid zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau (Freiland) verwendet.