Über die bestehende Zulassung hinaus darf Promanal HP an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung zur Anwendung kommen.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, ist die Notfallzulassung auf den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren beschränkt und gilt vom 21. April bis zum 20. August 2021.