Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Minecto One erteilt.

Apfel

Apfel

Image: xiangdong Li/AdobeStock

Wie QS mit Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Obstbau zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln über die bestehende Zulassung hinaus zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 25. Februar bis zum 23. Juni 2024.