Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz von Fonganil Gold für die Bekämpfung von Falschen Mehltau bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus im Zuge der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung zulässig.
Die Notfallzulassung gilt im Zeitraum vom 14. November 2024 bis zum 13. März 2025.