Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz von Fonganil Gold für die Bekämpfung von Falschen Mehltau bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus im Zuge der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung zulässig.

Die Notfallzulassung gilt im Zeitraum vom 14. November 2024 bis zum 13. März 2025.

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