Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel BENEVIA (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, ist der Einsatz des Insektizids zur Bekämpfung von Spargelfliegen an Spargel im Freiland auf Grundlage des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus zwischen dem 15. Mai und dem 11. September 2024 zulässig.