Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar erlassen.
Wie QS unter Berufugn auf das BVL mitteilt, gilt die Notfallzulassung für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) für die Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen sowie Renekloden und ist im Zeitraum 15. Mai bis zum 11. September 2023 gültig.