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Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2022.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau eingesetzt werden.