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Konkret bezieht sich die Notfallzulassung auf den Einsatz an Salatarten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, ist die Anwendung von Fonganil Gold zwischen dem 30. September 2022 und dem 27. Januar 2023 für die genannten Kulturen erlaubt.