Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, darf das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für gilt vom 7. Juli bis zum 3. November 2021.