Die Notfallzulassung gilt vom 7. Juli bis zum 3. November 2021.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, darf das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) sowie der Regenflecken- und Fliegenschmutzkrankheit an Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für gilt vom 7. Juli bis zum 3. November 2021.