Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid zum einen über die bestehende Zulassung hinaus gegen Grüne Futterwanzen und Rotbeinige Baumwanzen an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2025 zum Einsatz gebracht werden.
Zum anderen ist ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus der Einsatz von Karate Zeon zur Bekämpfung von Grünen Stinkwanzen, Grünen Reiswanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen und Beerenwanzen an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2025 zulässig.