Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) drei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erlassen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Dicken Bohnen und Erbsen sowie gegen Blattläuse an Salate und Endivien über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2024 eingesetzt werden.
Für den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren an Möhren gilt die Notfallzulassungen für PRIMOR G zwischen dem 25. April und dem 22. August 2024.