Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara (GP-Nr. 005655-00/011) widerrufen.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, hat der Widerruf ausschließlich Gültigkeit für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Bedingt durch den Widerruf sei das Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid ab sofort nicht mehr verkehrsfähig und dürfe nicht mehr zur Anwendung kommen, heißt es weiter. In Bezug auf den Widerspruch sei vom BVL eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe.