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Damit ist das Herbizid ab sofort nicht mehr verkehrsfähig und seine Anwendung nicht mehr zulässig. Der Widerruf ist nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer (GP-Nummer: 024660-00/067) gültig.

In Bezug auf den Widerruf wurde laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sofortige Vollziehung angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, stehen weitere Informationen zum Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Mamba sowie eine Übersicht zu allen aktuell widerrufenen und ruhenden Zulassungen auf der Webseite des BVL.