Die für diese Pflanzenschutzmittel gestellten Anträge auf Zulassungserneuerung konnten nicht abschließend geprüft werden, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Deshalb, so QS mit Bezug auf das BVL, sei gemäß Artikel 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine formale Verlängerung der Zulassungen um ein weiteres Jahr bis zum 15. Dezember 2022, erfolgt.