Gemäß der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geänderten Zulassung ist die Bekämpfung von Blattläusen in Kartoffeln (Anwendung 025691-00/00-001) mit dem Insektizid nur noch bis BBCH 51 (vorher bis BBCH 55) zulässig.
Zusätzlich darf Teppeki in Kartoffeln, die als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmt sind, nicht mehr in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf ölbasierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden (Erteilung der Auflage VV232).
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Flonicamid zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln (Pflanzkartoffelproduktion, Anwendung 025691-00/00-003) bis BBCH 15 auch in Tankmischung mit ölbasierten oder ölhaltigen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen zur Anwendung kommen (Wegfall der Auflage VV232).
Die Änderung der bestehenden Zulassung für Teppeki liegt in neuen Studienergebnissen begründet, die den Rückschluss erlauben, dass es in Kartoffeln zu Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten mit dem Wirkstoff Flonicamid kommen könnte. Obwohl die zu erwartenden Überschreitungen zu keinem Zeitpunkt zu einer Gesundheitsgefährdung beim Verzehr der Kartoffeln führen würden, hat das BVL auf Wunsch des Zulassungsinhabers die Anwendungen in Kartoffel entsprechend angepasst. Die erfolgten Anpassungen gelten nach Angaben des BVL mindestens so lange, bis eine Bewertung der neu vorliegenden Studien erfolgt ist.