Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Folpan 80 WDG (Wirkstoff Folpet) zur Bekämpfung von Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland erteilt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, bezieht sich die Notfallzulassung für Folpan 80 WDG ausschließlich auf Kernobstbetriebe in Baden-Württemberg in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Lindau und gilt für den Zeitraum vom 18. Juli bis zum 14. November 2024.