Demnach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Asulam gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten an Spinat und frischen Kräutern (Petersilie) angewendet werden.
Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 23. September 2021 bis zum 20. Januar 2022.
Bereits im Mai 2021 hatte das BVL eine Notfallzulassung für Asulox zur Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern veröffentlicht.