Mit Bescheid vom 17. Mai 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anordnung des Ruhens der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Malvin WG (Wirkstoff: Captan) wieder aufgehoben.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, betrifft die Aufhebung des Ruhens der Zulassung nur Chargen des Pflanzenschutzmittels Malvin WG sowie der Vertriebserweiterung Orthocid (Zulassungsnummer 005177-60) und zugehöriger Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels, die ein Herstellungsdatum ab dem 17. Mai 2024 aufweisen. Diese entsprechen der Zulassung und sind verkehrsfähig.

Kernobst

Kernobst

Image: Pixabay

Im Vorfeld hatte das BVL am 22. März 2024 ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Malvin WG, für mehrere Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels sowie für die Vertriebserweiterung Orthocid aufgrund einer festgestellten stofflichen Abweichung angeordnet, die in der Zulassung der betreffenden Pflanzenschutzmittel nicht gedeckt war.