Mit Wirkung zum 27. Januar 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung in Bezug auf die Anwendung in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel angeordnet.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin bis auf Weiteres für die oben genannten Erzeugnisse auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Anwendungen von Force 20 CS in Futter- und Zuckerrüben, Speisezwiebel, Möhre, Schalotte und Wurzelzichorie bleiben dagegen von der Entscheidung unberührt.
Das Ruhen der Zulassung für die genannten Anwendungen liege in der Absenkung des zulässigen Rückstandshöchstgehalt (RHG) für den Wirkstoff Tefluthrin in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg begründet, heißt es abschließend.