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Zur Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmäusen sind für verschiedene Kulturen mehrere Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid als Ködermittel zugelassen. Abhängig von der Art ihrer Ausbringung und um eine sichere Verwendung der auch für Nichtziel-Wirbeltiere (z.B. Vögel) toxischen Ködermittel zu gewährleisten, ist ihre Zulassung an verschiedene Anwendungsbestimmungen geknüpft.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden einige der Anwendungsbestimmungen für zugelassene Rodentizide Köder überarbeitet und auf einen konsistenten Stand gebracht.

Nach Angaben des BVL sind von den Änderungen der Anwendungsbestimmungen die nachfolgenden zugelassenen Mittel und Vertriebserweiterungen betroffen:

· Arvalin (Zulassungsnummer: 007851-00)
· Giftweizen ArvaStop (007851-60)
· Arvalin Forte (008023-00)
· Ratron Gift-Linsen (025388-00)
· Ratron Gift-Linsen Forst (025388-62)
· Ratron Giftweizen (034041-00)