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Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 4. Dezember angeordnet. Somit dürfen die Mittel ARGOS (Zulassungsnr.: 008950-00; Wirkstoff: Orangenöl) und 1,4SIGHT (Zulassungsnr.: 008692-00; Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden. Gleiches gelte für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Der Grund für diese Entscheidung seien Großbrände in Kartoffellägern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt und im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern. Die Lagerhallen brannten nach Angabe des BVL vollständig aus und es entstanden millionenschwere Sachschäden. Brandursache war nach bisherigen Erkenntnissen jeweils die Heißvernebelung eines der genannten Pflanzenschutzmittel mit möglicherweise hierfür nicht geeigneten Geräten. Die Zulassungen ruhen, um weitere Brände und damit insbesondere eine mögliche Gefahr für Anwender, Anwohner und weitere Personen abzuwenden, heißt es weiter. Sollte sich im Rahmen der Untersuchungen erweisen, dass eine sichere Anwendung der Pflanzenschutzmittel, ggf. nach Anpassung der Zulassungsbedingungen, möglich ist, wird die Anordnung wieder aufgehoben.