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Wie können die Prozesse der Pflanzenschutzmittelzulassungen weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierten Fachleute auf dem Workshop „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 24. Februar.

Ob in der Landwirtschaft oder im Gartenbau, im konventionellen, integrierten oder biologischen Anbau, „die Zulassung von für Menschen, Tiere und die Umwelt sicheren und wirksamen Pflanzenschutzmitteln wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten, um unsere Ernährung zu sichern“, so BVL-Präsident Friedel Cramer.

Der virtuelle BVL-Workshop war der Auftakt vertiefter Diskussionen zu den Herausforderungen bei der rechtssicheren und transparenten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Für nunmehr festgelegte Themen sollen im weiteren Verlauf in Arbeitsgruppen Konzepte erarbeitet werden, um die Verfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben, an neue Entwicklungen und Produkte anzupassen. Ziel ist es, so das BVL, sie so effektiv zu gestalten, dass auch zukünftig der Schutz von Kulturpflanzen und damit eine ausreichende Lebensmittelproduktion gewährleistet sowie gleichzeitig Nebenwirkungen für Umwelt und Gesundheit verhindert werden. Anfang 2024 sollen die wesentlichen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorgestellt werden.

Folgende Schwerpunktthemen sollen bearbeitet werden:

  • Zulassungsstandort Deutschland verbessern
  • ausreichende Pflanzenschutzmaßnahmen für integrierten und ökologischen Anbau verfügbar machen, wobei die spezifischen Bedingungen in beiden Bereichen herausgearbeitet werden
  • Zulassungen fit für die Berücksichtigung digitaler Anwendungstechniken machen
  • Risikomanagement - insbesondere Anwendungen und Anwendungsbestimmungen - neu strukturieren und differenziert, aber verständlich gestalten
  • Bereitstellung wichtiger Zulassungsinformationen für die Anwendenden mit modernsten Kommunikationsmitteln für das wirksame und sichere Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
  • Erstellung eines Konzeptes für die Sammlung, Erfassung in Datenbanken sowie Analyse wichtiger Informationen aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere um Rückschlüsse auf die Qualität der Zulassungen ziehen zu können