Damit ist die Anwendung des Insektizids, das auch unter der Bezeichnung JAGUAR (Zulassungsnummer 007213-60) vertrieben wird, mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin sind von der Entscheidung nicht betroffen.
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