Das Pflanzenschutzmittel Bayfidan enthält den Wirkstoff Triadimenol. Mit der Verordnung (EU) 2017/627 der Kommission wurden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Triadimenol bei Kulturen, für die keine Rückstandsdaten entsprechend der neuen Rückstandsdefinition vorhanden waren, auf die Bestimmungsgrenze herabgesetzt. Dazu gehört auch Porree, für den nun ein RHG von 0,01* mg/kg gilt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Bayfidan nicht einhaltbar. Der abgesenkte RHG gilt für Erzeugnisse, die ab dem 27. Oktober 2017 hergestellt werden. Porree, der in dieser Saison behandelt wurde, ist also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn die Ernte vor dem 27. Oktober 2017 erfolgt.