Bei Lebensmitteln mit Ursprung in der EU sei die Belastung weiter rückläufig. In 1 % der untersuchten Lebensmittel aus Deutschland wurden 2019 Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt (2018: 1,3 %). Bei Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten lag die Quote der Überschreitungen bei 1,3 % (2018: 1,5 %), so das BVL. Höher sei die Zahl der Überschreitungen bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten. Während die Quote seit 2015 stetig gestiegen war, sank sie 2019 auf 6,5 % (2018: 8,8 %). Die meisten Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten wie Äpfel, Kartoffeln, grüner Salat, Tomaten, Orangensaft und alle untersuchten Lebensmittel tierischer Herkunft waren auch 2019 nur gering belastet. Quoten von 15 % und mehr bei der Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes wurden zumeist nur bei wenigen Produkten wie Guaven, Granatäpfeln, Okras, Passionsfrüchten (Maracujas) und Kaktusfeigen festgestellt. Auch im Bio-Anbau dürfen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Allerdings steht dort nur ein kleineres Spektrum an Wirkstoffen zur Verfügung. Bei Bio-Lebensmitteln wurden auch 2019 nur vereinzelt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Der Anteil an Proben mit Rückständen über den Rückstandshöchstgehalten lag bei 1 % (2018: 0,8 %; 2017: 1 %). Bei den vergleichbaren Kategorien konventioneller Ware lag dieser Wert bei 2,6 %. In 24,7 % aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. In einzelnen Proben von Tee, Erdbeeren, Paprikas/Chilis, Trauben, frischen Kräutern, Tomaten, Mangos, Grapefruits/Pomelos/Sweeties, Kirschen, grünem Salat, Gurken, Rosenkohl und Zucchini wurden sogar mehr als zehn verschiedene Wirkstoffe festgestellt, so das BVL abschließend.