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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Dimethofin und NeemAzal-T/S erteilt, wie QS mitteilt.

Das Fungizid Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) darf im Zeitraum vom 5. Juli bis 1. November 2019 gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in Blumenkohl angewendet werden.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das biologische Insektizid NeemAtal-T/S zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im Kartoffelanbau zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Azadirachtin (Azadirachtin A) ist auf die Anwendung im ökologischen Kartoffelanbau beschränkt.