Erlassen wurde dies auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe. Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume steht auf der Internetseite des BVL.