Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia

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Vom 23. März bis zum 20. Juli 2017 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Anwendung von Curatio gegen Schorf an Kernobst eine Notfallzulassung erarbeitet, so QS.

Erlassen wurde dies auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe. Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume steht auf der Internetseite des BVL.