logo_bvl_11.jpg

Ende Dezember 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole (Zulassungsnr.: 008589-00) erteilt.

Damit stehe ab sofort ein neuer Wirkstoff mit einem neuen Wirkmechanismus zur Bekämpfung von resistenten Schadorganismen an bestimmten Sonderkulturen zur Verfügung, teilt QS mit bezug auf das BVL mit.
Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Bewertung und Zulassung durch das Vereinigte Königreich und bis zum 14. September 2027 befristet. Minecto One darf ausschließlich gegen den Wickler und die blattminimierende Kleinschmetterlingsraupe bei Kernobst, Zwiebelthrips (Porree, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte), Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe (Blumenkohl, Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Kleine Kohlfliege (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsing- und Blumenkohl), Maiszünsler, Freifressende Schmetterlingsraupe (Buschbohne, ausgenommen Stangenbohne, Verwendung als Frischgemüse), Erbsenwickler, Freifressende Schmetterlingsraupe (Erbsen, ausgenommen Zuckererbse, Verwendung als Frischgemüse), Möhrenfliege (Möhre) und Freifressende Schmetterlingsraupe (Wurzel- und Knollengemüse) eingesetzt werden.
Die Anwendung von Minecto One ist auf berufliche Anwender beschränkt. Nach Angaben des BVL seien bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu erwarten, heißt es abschließend.