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Anfang Dezemberhatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass das Pflanzenschutzmittel weder angewendet noch in Verkehr gebracht werden dürfe. Das Fruchthandel Magazin berichtete. Nun hat das BVL das Mittel nach eigenen Angaben wieder freigegeben. Das gelte auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:
VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Der Zulassungsinhaber DormFresh Ltd. habe versichert, dass es in Deutschland ausreichende Kapazitäten bei elektrisch betriebenen Heißvernebelungsgeräten gebe, so das BVL.