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Um einen Blattlausbefall an Spinat, Schnitt- und Stielmangold zu verhindert, darf das Insektizid Mospilan SG unter Wahrung einer Wartezeit von sieben Tagen wieder im Freiland angewendet werden.

Wie QS mit Bezug auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, bleibe das Anwendungs-Verbot für das Mittel, dem im März 2019 die Zulassung zunächst entzogen worden war, für folgende Produkte bestehen:
Blattläuse bzw. Weiße Fliegen an Salaten im Gewächshaus, Blattläuse an Endivien im Freiland bzw. Gewächshaus, Weiße Fliegen an Endivien im Gewächshaus sowie Kohlmottenschildlaus und Mehlige Kohlblattlaus an Blattkohlen (ausgenommen Choy Sum) im Freiland

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