Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat hat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keine qualifizierte Mehrheit gefunden.

Zu viele Mitgliedsstaaten hatten Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Kritikpunkte waren vor allem die fehlenden Daten zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität. Deshalb hat Deutschland der Genehmigungsverlängerung von Glyphosat so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten nicht zugestimmt. Die EU-Kommission ist gut beraten, dieses Signal und das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Sie ignoriert mit ihrem Vorschlag das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und schiebt die Verantwortung für die Artenvielfalt sowie den Schutz unserer Gewässer allein auf die Mitgliedstaaten. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Biodiversität schadet, sollte sie keine Wiedergenehmigung von Glyphosat zulasten der Artenvielfalt durchsetzen.“

Keine erneute Genehmigung für Glyphosat

Keine erneute Genehmigung für Glyphosat

Image: kara/AdobeStock

Bisher steht auf EU-Ebene keine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Bewertung des Risikos für die Artenvielfalt zur Verfügung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit braucht ein Mandat zur Entwicklung einer solchen Methode, übergangsweise könnte die von Deutschland bereits vorgestellte Interimsmethode zur Bewertung der Biodiversität verwendet werden. So können Datenlücken schnell und zuverlässig geschlossen werden. Wenn auch noch in zehn, 20 oder 50 Jahren gute Ernten möglich sein sollen, müssen die Artenvielfalt und damit die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme als Grundlage der Landwirtschaft erhalten bleiben. Das Ziel des BMEL ist deshalb eine Landwirtschaft in Deutschland, die nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfester ist. Der Beschluss wird nun gesichtet und darüber beraten, was zu tun ist, um Artenvielfalt, Gewässer und Böden angemessen auf nationaler Ebene zu schützen und die Ziele des Koalitionsvertrages in dem nun vorgegebenen unionsrechtlichen Rahmen weiter verfolgen zu können.