Vor dem Hintergrund der bedrohten Artenvielfalt hat die Bundesregierung für einen europäischen Glyphosat-Ausstieg geworben und vor uneinheitlichen Schutzniveaus in der EU gewarnt, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Die Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) darüber beraten, ob der Wirkstoff Glyphosat erneut zugelassen werden sollte. Die Bundesregierung wird durch das BMEL vertreten. Zuvor hatte die EU-Kommission eine Erneuerung der Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre vorgeschlagen.
In der Sitzung betonte das BMEL, dass die Genehmigung für Glyphosat in der EU enden müsse, solange Schäden für die Biodiversität als Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft nicht ausgeschlossen werden könnten. Zudem warnte das BMEL, dass durch den EU-Kommissionsvorschlag der Schutz der Biodiversität stark uneinheitlich zu werden drohe. Zwar sieht der Vorschlag nähere Bestimmungen für eine erneute Genehmigung vor. Diese sind für die EU-Staaten aber nur teilweise verpflichtend. Damit gäbe es weder harmonisierte Regeln, noch stellte die EU-Kommission hohe Schutzniveaus insgesamt sicher.
Die bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet. Die Neubewertung des Wirkstoffes durch die europäische Bewertungsbehörde EFSA hatte ergeben, dass eine Schädigung der Biodiversität durch Glyphosat nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem fehlt für diese Fragestellung eine harmonisierte Bewertungsmethode. Die EU-Kommission hat jedoch zugesichert, die EFSA mit der Entwicklung der Methode zu beauftragen.