Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt.

Die Länder müssen nun die nötigen Voraussetzungen für die Auszahlungen schaffen. So müssen sie bspw. die erforderlichen Kontrollen durchgeführt haben. Mit der Regelung schafft  das BMEL die Grundlage, dass die Landwirtinnen und Landwirte noch vor Jahresende ihre Zahlungen erhalten können – je nach Auszahlung der Länder.

Grundsätzlich lässt das EU Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung, die Länder zahlen die EU-Agrarförderung an die Landwirtinnen und Landwirte aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten.

Auszahlung

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