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Aktuell ist die Zukunft des Kölner Großmarkts gefährdeter denn je, so die Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt e.V. Anstelle der Erarbeitung eines Interessenausgleichs stelle die Stadtverwaltung lediglich ihre Position dar und kündige ihre Vorhaben an. Die übrigen Beteiligten aus Politik, IHK Köln und IG Kölner Großmarkt seien nur unbeteiligte Zuschauer und könnten allenfalls ihren Unmut äußern.

Für die Errichtung eines modernen attraktiven Großmarkts zum Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung des freien Wettbewerbs, Ausbau der Vertriebsplattform für die regionalen Erzeuger sowie ökologisch erzeugte Produkte habe die Stadtverwaltung keinerlei Ambitionen. Auch wird noch nicht einmal erkannt, dass für die Grundversorgung der Bürger mit Lebensmitteln der Großmarkt ein essentieller Bestandteil ist. Hier wird dem Oligopol der Lebensmittelkonzernen zugesprochen, dies auch in Notzeiten gewährleisten zu können, sicherlich genauso, wie es derzeit im Energiesektor funktioniert. Dem Bürger werden immer höhere Kosten zugemutet.
„Wir fordern daher im Sinne der hier ansässigen Händler und Unternehmer am Standort in Köln, den hier tätigen Mitarbeitern und deren Familien, den hier einkaufenden Händlern und Unternehmern, den hier tätigen Zulieferern und Dienstleistern und letztlich auch aller Bürger Kölns die Politik und Stadtverwaltung auf, dem Kölner Großmarkt endlich die gebotene Priorität beizumessen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zum einen den Bestand am jetzigen Standort sicherstellen und zum anderen eine Verlagerung an einen Standort mit ausreichender Fläche ermöglichen“, so der Vorstand der Interessengemeinschaft.

Für den Bau und Betrieb sei eine wie auch immer geartete Beteiligung der Stadt Köln von essentieller Bedeutung. „Eine vollständige Privatisierung des Betriebs lehnen wir ab. Eine alternativlose Schließung des Großmarkts am jetzigen Standort lehnen wir ab. Wir sehen die Stadt Köln nach wie vor in der Pflicht, wie schon zumindest vom Rat der Stadt Köln in 2007 festgestellt, einen Großmarkt als städtischen Betrieb oder zumindest mit städtischer Beteiligung zu unterhalten. Für das Vorliegen einer unzulässigen Beihilfe nach EU-Recht gibt es bis heute keinen validen Beleg. Unsere Forderungen an Politik und Stadtverwaltung: Wir lehnen eine Verlagerung auf eine auf etwa 10 ha verkleinerte Fläche, eine Planung einer Bauweise über zwei Etagen, einen einkalkulierten Wegfall affiner Händler und Unternehmer bei zeitgleichem Ausstieg der Stadt Köln aus der Finanzierung des künftigen Großmarkts hiermit ab. Für sämtliche Projekte, die den Betrieb des Großmarkts am jetzigen und künftigen Standort beeinträchtigen, fordern wir ein Moratorium. Dies betrifft zumindest die Parkstadt Süd, die Erweiterung der Nord-Süd Stadtbahn, den Masterplan Stadtgrün als auch ein mögliches Vorhaben des 1. FC Köln auf den Flächen des künftigen Großmarkts in Marsdorf. Wir fordern eine Rückkehr zur Planung über die ursprüngliche Fläche von 24 ha in Marsdorf oder alternativ eine neue Standortsuche geeigneter Flächen. Die Händler und Unternehmer erhalten zeitgleich eine Standortgarantie am jetzigen Standort in Raderberg bis mindestens 2028.“