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Bayer hat im Jahr 2018 die größte Übernahme der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen und seine operativen Ziele erreicht. „Wir haben die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt“, sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann. Umsatz und Ergebnis des Konzerns legten im vergangenen Jahr zu, heißt es in der Pressemeldung.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren konsequent zu einem fokussierten Life-Science-Unternehmen entwickelt, klar ausgerichtet auf die Megatrends in Gesundheit und Ernährung und vereint unter der starken Dachmarke Bayer“, sagte Baumann. „So erhöhte sich der Konzernumsatz bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte um 4,5 (nominal 13,1) % auf 39,586 Mrd Euro. Das EBITDA vor Sondereinflüssen stieg um 2,8 % auf 9,547 Mrd Euro, obwohl negative Währungseffekte allein das bisherige Bayer-Geschäft mit 457 Mio Euro belasteten. Das EBIT reduzierte sich um 33,7 % auf 3,914 Mrd Euro. Im Agrargeschäft (Crop Science) setzte Bayer 14,266 Mrd Euro um. Rund 5,3 Mrd Euro davon trug das akquirierte Geschäft bei. 1,5 Mrd Euro entfielen auf die an BASF veräußerten Geschäfte bis zum Abschluss der Desinvestitionen im August 2018. Zu einem Umsatzrückgang in Europa führten ungünstige Wetterbedingungen sowie veränderte regulatorische Rahmenbedingungen in Frankreich für bestimmte SeedGrowth-Produkte. Die Pro-forma-Umsätze von Crop Science, welche die Übernahme von Monsanto und die damit zusammenhängenden Desinvestitionen bereits zum 1. Januar 2017 unterstellen, erhöhten sich wb. um 3,1 % – dank Zuwächsen bei Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden und Pflanzeneigenschaften. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science erhöhte sich um 29,8 % auf 2,651 Mrd Euro. Der Anstieg ist auch auf den Ergebnisbeitrag des neu akquirierten Geschäfts von 705 Mio Euro zurückzuführen sowie auf die im zweiten Quartal des Vorjahres deutlich erhöhten Rückstellungen für Produktrückgaben in Brasilien. In Zusammenhang mit dem Pflanzenschutzmittel Glyphosat wurden bis zum 28. Januar 2019 in den USA Klagen von etwa 11.200 Klägern zugestellt. „Wir halten das erst-instanzliche Urteil im Fall Johnson für falsch. Daher haben wir Berufung eingelegt“, sagte Werner Baumann.

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