Die BASF hält auch weiterhin ein Patent auf eine buschig wachsende Wassermelone. Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Einspruch der Organisation „Keine Patente auf Saatgut!“ abgewiesen.
Wie die Organisation mitteilte, ist der besondere Wuchs der Pflanze durch Zufall entstanden und gemäß der Anmeldung in einem Hausgarten entdeckt worden. Das EPA habe das Patent 2021 erteilt, weil der Inhaber zusätzlich ein übliches Verfahren zur Erzeugung von Triploidie eingesetzt habe, um die Anzahl der Kerne zu reduzieren. Aus Sicht der Organisation ist es somit „offensichtlich“, dass weder das hier eingesetzte Verfahren noch die Entdeckung des buschigen Wuchses auf einer erfinderischen Leistung beruhten. „Die Entscheidung des Patentamtes steht im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen des Patentrechtes“, erklärte der Koordinator von „Keine Patente auf Saatgut!“, Christoph Then. Wenn eine Entdeckung mit einem üblichen Verfahren kombiniert werde und das Ergebnis nicht überraschend sei, könne von einer Erfindung keine Rede sein. Then nannte die Entscheidung des EPA eine „schwerwiegende Verletzung“ des Verbots der Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzensorten und sprach von einem „extremen Präzedenzfall für Patente auf Leben“. Die Organisation kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung des EPA einzulegen und forderte die Politik auf, endlich tätig zu werden. Die bestehenden Verbote im Patentrecht müssten konsequent umgesetzt werden. AgE