In Anbetracht neuerer wissenschaftlicher Studien über den unmittelbaren Einfluss von Glyphosat auf das Insektensterben verlangt die Aurelia Stiftung von der EU-Kommission eigenen Angaben zufolge, die Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat aufzuheben. Die Überprüfung der Zulassung wurde beantragt und soll notfalls beim Europäischen Gericht in einem Musterverfahren durchgesetzt werden. Obwohl die Sicherheitsprüfungen nicht abgeschlossen wurden, hatte die EU-Kommission kürzlich die Zulassung für das umstrittene Ackergift von Bayer um ein Jahr verlängert.
Die Zulassung von Glyphosat ist nach Auffassung der Aurelia Stiftung aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr tragbar. Dies wird durch von Herstellern unabhängige neuere Studien gestützt, wonach sich Glyphosat unmittelbar negativ auf Gesundheit und Lebenserwartung bestäubender Insekten auswirkt. Die EU-Kommission hat die Zulassung von Glyphosat im Dezember 2022 für ein weiteres Jahr verlängert. Die seit drei Jahren laufende Risikobewertung war jedoch aufgrund von Datenlücken sowie offenen methodischen Fragen nicht abgeschlossen. Mit ihrer Entscheidung nimmt die EU-Kommission in Kauf, dass Glyphosat ungeprüft weiterhin vermarktet und eingesetzt wird. Aus Sicht der Aurelia Stiftung verstößt sie damit gegen ein elementares Ziel der europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung: Pflanzenschutzmittel dürfen nur Wirkstoffe enthalten, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind. Die Hersteller müssen rechtzeitig und vollständig sämtliche Nachweise für die Unschädlichkeit zu prüfender Pflanzenschutzmittel einreichen. Im Auftrag der Aurelia Stiftung hat die Berliner Anwaltskanzlei [GGSC] daher bei der EU-Kommission beantragt, die Glyphosat-Verlängerungsentscheidung zu überprüfen und aufzuheben. Damit strebt die Aurelia Stiftung ein Musterverfahren gegen die Praxis der EU-Kommission an, Pflanzenschutzmittelgenehmigungen trotz lückenhafter Daten zur Sicherheit der Wirkstoffe zu verlängern.
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, sagte: 'Wir beschreiten den Rechtsweg für die konsequente Einhaltung des Vorsorgeprinzips, das in der Europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung verankert ist. Das Vorsorgeprinzip schützt Ökosysteme und Menschen, es darf nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden. Nicht nur Glyphosat, sondern auch Dutzende weitere Pflanzenchutzmittelwirkstoffe werden in der EU immer wieder verlängert, obwohl die erforderlichen Sicherheitsprüfungen nicht abgeschlossen sind. Das Zulassungsverfahren für Glyphosat macht die gravierenden Mängel im Zulassungsprozess überdeutlich. Neuere Studien belegen erhebliche Schäden durch Glyphosat bei Insekten. Diese Gefahrenlage muss in die Beurteilung des Wirkstoffs auf EU-Ebene sowie in die Bewertung von glyphosathaltigen Herbiziden einfließen. Die Zulassung muss gestoppt werden. Der Verlust an Blütenbestäubern gefährdet unsere Ökosysteme.'
Dr. Achim Willand von der Kanzlei [GGSC], der die Aurelia Stiftung juristisch vertritt, sagte: 'Die schon nahezu routinemäßige Verlängerung von Genehmigungen für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe widerspricht dem maßgeblichen Grundsatz, dass nur nachweislich sichere Pflanzenschutzmittelwirkstoffe vermarktet werden dürfen. Ausnahmen hiervon müssen eng begrenzt bleiben. Die vorgeschriebene aktualisierte Risikoprüfung für Glyphosat konnte bis heute wegen der Datenlücken und ungeklärter methodischer Fragen nicht abgeschlossen werden. Durch die Verlängerungsentscheidung der Kommission erhalten die Hersteller immer wieder die Gelegenheit, Daten nachzureichen. Bei Glyphosat hätten Bayer und die anderen Hersteller alle relevanten Nachweise der Unschädlichkeit bereits in der Anfangsphase des Verfahrens in den Jahren 2019 und 2020 vorlegen müssen.'