Eine zwischen dem Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Servicio Agrícola y Ganadero Chiles getroffene Vereinbarung, die den Handel mit Bioerzeugnissen zwischen den beiden Ländern erleichtern soll, ist am 5. August in Kraft getreten.
Die Vereinbarung beinhaltet die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme. Damit können künftig biologische Lebensmittel, die in der Schweiz erzeugt beziehungsweise hergestellt, verarbeitet oder verpackt wurden, ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden; gleiches gilt für den Absatz chilenischer Bioprodukte in der Schweiz. Die Vereinbarung soll nach Angaben des BLW den Handel mit ökologisch erzeugten Produkten beleben und damit zur Weiterentwicklung der Biobranchen in der Schweiz und in Chile beitragen. Außerdem sollen der Schutz der jeweiligen Biokennzeichnung verbessert und die bilaterale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zur biologischen Produktion verstärkt werden. Mit der neuen Vereinbarung hat die Schweiz nun dieselben Voraussetzungen für den Export von Bioprodukten nach Chile wie die Mitbewerber in der Europäischen Union, die schon 2017 ein entsprechendes Abkommen mit Chile abgeschlossen hatte. AgE