Die Schweizer Nationalratskommission lässt die geplante Deklarationspflicht von eingeflogenen, unbearbeiteten Lebensmitteln wie Früchten, Gemüse, Fisch oder Fleisch fallen. Schon seit längerem hatte es von verschiedenen Seiten deutliche Kritik an der geplanten Regelung gegeben.
Insbesondere der schweizerische Lebensmitteleinzelhandel war alles andere als angetan von dem Vorhaben, das maßgeblich von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne) vorangetrieben worden war. Der IG Detailhandel Schweiz, der u.a. für die Ketten Migros, Coop und Denner spricht, hatte eine Kennzeichnungspflicht stets abgelehnt und dabei auch vor möglichen Preiserhöhungen gewarnt. Die Discounter Lidl und Aldi verzichten hingegen seit längerem auf das Einfliegen von Obst und Gemüse. Die zuständige Nationalratskommission begründete ihre Entscheidung, die mit 15 zu acht Stimmen recht deutlich ausfiel, nun damit, dass die Vorlage zur geplanten Deklarationspflicht nicht geeignet sei, die gewünschten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Vielmehr sei eine freiwillige, selbstregulierende Deklaration durch die Branche zu begrüßen. Final entscheiden darüber wird schließlich die Grosse Kammer, eine Minderheit in der Kommission will an den Plänen festhalten.
Der schweizerische O+G-Dachverband Swisscofel, der sich im Vorfeld intensiv um eine koordinierte Stellungnahme in der Branche bemüht hatte, begrüßte die aktuelle Entscheidung. „Die Branche, also in diesem Fall explizit der Schweizer Einzelhandel, deklariert eingeflogene Produkte bereits seit vielen Jahren freiwillig mit einem Sticker und anderen Kommunikationsmitteln und kompensiert die angefallenen Emissionen über Klimaprojekte. Diese freiwillige Deklaration funktioniert wunderbar und die Konsumierenden sind umfassend und transparent informiert, beim Kaufentscheid auf der Fläche“, bezog Swisscofel-Geschäftsführer Christian Sohm auf Anfrage des Fruchthandel Magazins Stellung. Die Forderung der Motion hätte aus seiner Sicht verschiedene gravierende Auswirkungen auf die Branche gehabt. „So gehen wir davon aus, dass eine solch spezifische Deklaration zu drastischen Mehrkosten geführt hätte. Außerdem hat die Gesetzesvorlage die Möglichkeit eingeräumt, dass die Regierung eigenständig hätte verlangen können, dass weitere Transportarten (Schiff, LKW) etc. auch deklariert werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass die Transportart bezüglich der Umweltbelastung unserer Produkte nicht wirklich entscheidend ist, hätte dies nur unnötige Kosten verursacht, aber keinen wirklichen Transparenzgewinn ergeben. Wir sind also insgesamt sehr froh darüber, dass die Kommission des Nationalrates den Entscheid nun so gefällt hat. Unabhängig davon arbeitet die gesamte Kette weiter unermüdlich daran, die Umweltauswirkungen unserer Sortimente zu optimieren und neue Transportwege und/oder Provenienzen zu erschließen, um den Konsumierenden Top-Produkte anbieten zu können.“